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Rechtliches (Panoramafreiheit)

Das strenge Einwilligungserfordernis des § 22 KUG würde die Presse- und Kunstfreiheit nahezu unmöglich machen.
Daher sieht § 23 KUG u.a. folgende drei Ausnahmen vor, nach denen Personenfotos auch ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen: